Grund- und Regionalschule-Schacht-Audorf

Schülerbeförderung

Informationen zur Schülerbeförderung

Eltern, deren Kinder die Grund- und Regionalschule Schacht-Audorf besuchen und die in außerhalb Schacht-Audorfs liegenden Schulverbandsgemeinden wohnen, sind berechtigt, an der vom Schulverband und vom Kreis Rendsburg-Eckernförde finanzierten Schülerbeförderung per (ÖPNV-) Bus teilzunehmen.

Die Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde bestimmt, für welche Schüler die Beförderung als notwendig anerkannt wird. Danach ist der Schulweg für ein Schulkind dann nicht zumutbar, wenn er in der einfachen Entfernung

a) für SchülerInnen bis zur Klassenstufe 4 2 km
b) für SchülerInnen der Klassenstufen 5 und 6 4 km und
c) für SchülerInnen ab Klassenstufe 7 6 km

überschreitet.

Für die Bemessung des Schulweges wird die Entfernung nicht von der Wohnung des Schülers, sondern von einem zentralen Punkt seines Wohnortes auf dem kürzesten verkehrsüblichen Weg zur Schule berücksichtigt.

Bis zu einer angekündigten Überprüfung des Kreises können auch weiterhin „nicht berechtigte“ Schüler (das sind: Schüler der Klassen 7 – 10 aus Ostenfeld und Rade, Klassen 5 – 10 aus Ohe, Klassen 1 – 4 aus Schülldorf und Klassen 1 – 2 aus dem Außenbereich Schacht-Audorfs (die betroffenen Straßennamen können auf Anfrage genannt werden) mitbefördert werden.

Die Fahrkartenausgabe erfolgt nach den Sommerferien. Alle notwendigen Informationen erhalten die Schülerinnen und Schüler über die Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer und/oder das Sekretariat der Schule. Für die Ausgabe der Busfahrkarte ist ein aktuelles Passfoto erforderlich.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Schule (Frau Fiedler,
Tel. 04331 – 91176) oder an das Amt Eiderkanal (Frau Mölck, Tel. 947422).